Am
2.4.2007 fand in Bielefeld die diesjährige Tagung des Arbeitskreises
Biomedizin statt. Der Leiter des Arbeitskreises, Prof. Dr. Klaus Peter
Bader, begrüßte mit René Röspel MdB den Vorsitzenden der EnquêteKommission
„Ethik und Recht der Modernen Medizin" des 15. Dt. Bundestages und
Bundestagsabgeordneten der SPD als hochrangigen Hauptredner des Abends.
Thema des Vortrags, der in Kooperation mit dem Kreisverband Bielefeld des
Gesundheitspolitischen Arbeitskreises im NRW-GPA stattfand, war
„Stammzellforschung in Deutschland - Ethik oder Wettbewerb".

Im Bild: MdB René Röspel (SPD; links) und Prof. Dr. Klaus Peter Bader.
Nach
Einführung in die Thematik und Materie von PID, PND, Forschungs- und
Reproduktionscloning stellte René Röspel die verschiedenen
wissenschaftlichen, aber auch gesellschaftspolitischen Positionen vor.
Entsprechend seinem persönlichen Standpunkt sei die sog. embryonale
Stammzellforschung in Deutschland zu Recht nicht erlaubt, nicht nur, weil
weltweit sowohl klinische Studien als auch anwendbare „Programme“ bisher
keineswegs in der erwarteten Form verifiziert werden konnten. Anders verhalte
es sich nach Ansicht des Referenten mit der Forschung an sog. adulten
Stammzellen, bei der auch die oft diskutierten ethisch-moralischen
Gegenargumente per se entfielen. Gerade in diesem Bereich gebe es, entgegen
der publizierten Meinung, etliche nachweisbar erfolgreiche klinische Studien
und schließlich auch die ausdrückliche Legalisierung durch den Gesetzgeber.
Deutschland hätte gut daran getan, aus ethischen Gründen die embryonale
Stammzellforschung zu verbieten.
Die
relative Einfachheit des Forschungsklonens, das häufig unkorrekt als
therapeutisches Klonen bezeichnet werde, über die Möglichkeit des Zell- und
Organersatzes ohne immunologische Probleme dürfe nicht über die
Schwierigkeiten hinwegtäuschen. Neben dem „Embryostatus" der Zellkonstruktion
werde „alte DNA" verwendet und ferner der „Einstieg" in das reproduktive
Klonen erleichtert.
Im
Bereich der Forschung an und mit adulten Stammzellen wurde erfolgreich
gezeigt, in welchem Ausmaß sich Stammzellen aus menschlichen Hoden zu Herz-
und Skelettmuskel-, Knochen- und Nervenzellen sowie zu insulinproduzierenden
Zellen entwickeln können. Der Einsatz adulter Haarzellstammzellen im Bereich
der (akuten und chronischen) Wundversorgung sei mittlerweile kurativ so
erfolgreich, dass die darauf basierende Therapie in der Schweiz von
Krankenkassen bezahlt werde.
Gerade
auch die zwischenzeitlich häufig als „Rechtfertigung" für PID in der Praxis
genannten Krankheiten wie Trisomie 21, Morbus Huntington oder die zystische
Fibrose würden aktuell völlig anders bewertet, vor allem in Hinblick auf
mögliche „Konsequenzen“ einer entsprechenden Diagnostik vor Implantation.
Neben der „Tötung“ einer embryonalen Stammzelle, die in Deutschland durch das
Embryonenschutzgesetz verboten ist, gebe es eine ganze Reihe ernstzunehmender
und ungelöster Probleme in diesem Bereich wie die prinzipielle Schwierigkeit
der Erstellung eines „Indikationskataloges schwerwiegender Krankheiten“ (s.o.)
und Befürchtungen in Richtung eines Dammbruchs hin zur „Routineuntersuchung".
In der
fast 2-stündigen Diskussion im Anschluss an das Referat von René Röspel
wurden sowohl Zustimmung hinsichtlich der moralischen Haltung signalisiert
als auch verschiedene Bedenken geäußert. Problematisch sei durchaus die
Frage, ob „competition“ und „ranking“ gesellschaftspolitische und ethische
Überlegungen in der Form ersetzen sollten, wie das heute oft der Fall sei.
Geradezu als Heuchelei könnte allerdings eine mögliche Nutzung von aus
embryonaler Stammzellforschung in anderen Ländern gewonnenen Erkenntnisse in
Deutschland die aktuellen ethischen Argumente erscheinen lassen.
Grundlagenforschung, so der allgemeine Tenor des Auditoriums, lasse sich
grundsätzlich nicht aufhalten, müsse aber auch gesellschaftspolitisch
begleitet werden.
Klaus Peter Bader